Der zu deklarierende (und somit steuerbare) Privatanteil für die private Nutzung eines Geschäftswagens durch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wird durch eine Pauschale berechnet, die auch die Fahrkosten zum Arbeitsort umfasst.
- Bisher: 0.8% des Fahrzeugpreises pro Monat
- Neu ab 2022: 0.9% des Fahrzeugpreises pro Monat
- Kein Aussendienstanteil auf Lohnausweis 2022 zu deklarieren
Der neue Satz gilt seit 1. Januar und ist ab der Steuerperiode 2022 anwendbar.