Wie lauten die Grenzbeträge und Beiträge bei den Sozialversicherungen 2024?
Die aktuellen Grenzbeträge und Beiträge finden Sie in unserem PDF zum Runterladen.
Müssen wir für unsere Aushilfe auch AHV-Beiträge bezahlen, obwohl diese nur ca. 1‘000 Franken im Jahr erhält?
Für die AHV gilt, dass grundsätzlich bei jeder Lohnzahlung AHV/IV/EO- und ALV-Beiträge abzuziehen sind. Übersteigt der Lohn jedoch CHF 2‘300 pro Jahr nicht, so sind nur auf Verlangen des Lohnempfängers die AHV-Beiträge abzurechnen.
Zu beachten gilt jedoch, dass diese Regelung nicht für Personal in Privathaushalten oder im Kunst- und Kulturbereich gilt. Bei diesen Lohnempfängern ist jede Lohnzahlung abzurechnen.
Beachten Sie dazu bitte auch das Merkblatt 2.01: Lohnbeiträge an die AHV, die IV und die EO
Wir haben unserem Mitarbeiter für seine guten Leistungen zusätzlich zum Lohn 1‘000 Franken ausbezahlt. Ist dieser Betrag AHV-pflichtig?
Ja. Der Bonus ist ein Entgelt, das zum massgebenden Lohn gehört. Auf diesem Betrag sind alle Beiträge (AHV/IV/EO und ALV) normal abzurechnen.
Beachten Sie dazu auch das Merkblatt 2.01: Massgebender Lohn, Punkte 10 und 11
Wann müssen wir die AHV-Beiträge an die Ausgleichkasse zahlen?
Die Ausgleichskasse setzt in der Regel Akontobeiträge fest, welche auf der Höhe der voraussichtlichen Lohnsumme basieren. Die Akontobeiträge werden, je nach Höhe, monatlich oder vierteljährlich in Rechnung gestellt.
Die definitiven Beträge werden aufgrund der Jahresabrechnung festgesetzt und eine allfällige Differenz wird in Rechnung gestellt. In der Jahresrechnung werden die effektiv ausbezahlten Löhne deklariert. Die Abrechnung muss bis spätestens 30. Januar nach Ende des Beitragsjahres bei der Ausgleichskasse eintreffen.