Der Steuerabzug im Rahmen der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a) bleibt für das Steuerjahr 2022 unverändert. Die Höchstabzüge bilden zugleich die massgeblichen Einzahlungslimiten.
Damit gelten für den Steuerabzug im Rahmen der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a) folgende Höchstabzüge:
- Höchstabzug Säule 3a für Steuerpflichtige mit 2. Säule: 6883 Franken
- Höchstabzug Säule 3a für Steuerpflichtige ohne 2. Säule: 34 416 Franken
Weitere Informationen rund um Steuern gibt's bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung ESTV