Änderung der Steuersätze per 1. Januar 2024


Ab 1. Januar 2024 gelten erhöhte MWST-Sätze. Um einen reibungslosen Übergang sicherzustellen, sind bereits heute entsprechende Anpassungen vorzunehmen.

Neue MWST-Sätze

MWST

Bis
31.12.2023

Ab
01.01.2024

Normalsatz

7,7 %

8,1 %

Reduzierter Satz

2,5 %

2,6 %

Sondersatz Beherbergung

3,7 %

3,8 %

 

Was ist zu tun

Sorgen Sie dafür, dass die neuen MWST-Sätze vorzeitig in das von Ihnen angewandte Fakturierungs- und/oder Buchhaltungssystem implementiert wird. Überprüfen Sie auch andere MWST-relevante Dokumente wie Verträge, Kassenquittungen, Preislisten etc.

Bexio-Kunden

Die neuen MWST-Sätze stehen im Bexio zur Verfügung. Damit ist es aber nicht getan. Die MWST-Sätze sind manuell im Kontoplan zu hinterlegen. Wie das genau geht, finden Sie hier in unserer Kurzanleitung.

Für unsere Kunden

Sie möchten die Steuersätze nicht selbst implementieren? Wir übernehmen diese Aufgabe gerne für Sie. Rufen Sie uns möglichst bald an (Tel. 044 310 14 44, oder füllen Sie unser Formular aus. Wir besprechen mit Ihnen den genauen Ablauf und vereinbaren einen Termin für die Umsetzung.

Kosten Implementierung neue MWST-Sätze

  • CHF 160.- pro Stunde (exkl. MWST) – geschätzter Zeitaufwand 30 bis 60 Minuten.

Anfragen, die erst anfangs Jahr eingehen, können wir allenfalls nicht mehr sofort bearbeiten wegen der in dieser Jahreszeit erfahrungsgemäss hohen Arbeitsauslastung. Deshalb danken wir Ihnen, wenn Sie sich möglichst bald für eine Terminvereinbarung melden.

Zeitpunkt der Leistungserbringung massgebend

Wann kommt welcher Steuersatz zur Anwendung? Massgebend dafür ist der Zeitpunkt der Leistungserbringung. Weder das Rechnungs- noch das Zahlungsdatum spielen hierfür eine Rolle.

Das bedeutet, alle Leistungen, welche noch bis 31.12.2023 erbracht werden, sind zu den bisherigen Steuersätzen abzurechnen, für alle erbrachten Leistungen ab 01.01.2024 gelten die neuen Steuersätze.

Augenmerk auf Angefangene Leistungen

Dieser Grundsatz gilt auch für Teilrechnungen und -zahlungen sowie für Vorausrechnungen und
-zahlungen. Es empfiehlt sich, Aufträge per Ende 2023 korrekt abzugrenzen. Werden Leistungen auf einer Rechnung aufgeführt, die sowohl nach den bisherigen wie auch nach den neuen Steuersätzen abzurechnen sind, muss das Datum der Leistungserbringung ausgewiesen werden. Wird das nicht gemacht, gelten für alle fakturierten Leistungen der neue Steuersatz.

Saldo- und Pauschalsteuersätze

Auch die Saldo- und Pauschalsteuersätze erhöhen sich per 1. Januar 2024:

 

SSS / PSS

bis 31.12.2023

SSS / PSS

ab 01.01.2024

0,1 %

0,1 %

0,6 %

0,6 %

1,2 %

1,3 %

2,0 %

2,1 %

2,8 %

3,0 %

3,5 %

3,7 %

4,3 %

4,5 %

5,1 %

5,3 %

5,9 %

6,2 %

6,5 %

6,8 %

 

Ein vorzeitiger Wechsler der Abrechnungsmethode ist aufgrund der vorliegenden Steuererhöhung nicht möglich und es sind die bekannten Wartefristen einzuhalten.